In der mittelalterlichen Gesellschaft war die Frau dem Mann unterstellt, sie stand in der munt (also in der Vormundschaft) des Mannes, sei es ihres Vaters oder, wenn sie verheiratet war, ihres Ehemannes. Erst als Witwen waren sie dann voll rechtsfähig. In den Frauenklöstern war das anders. Die Ämterfrauen übernahmen vielfältige und verantwortungsvolle Aufgaben für die Gemeinschaft und die Klosterfamilie mit mehreren Hundert Personen zu führen, war eine große Verantwortung. Die geistlichen Frauen genossen vor allem deshalb ein hohes Ansehen, weil sie als „Bräute Christi“ (sponsae Christi) dem höchsten König an die Seite gestellt waren und deshalb einen hohen Rang in der mittelalterlichen Standesgesellschaft einnahmen. Viele Briefe thematisieren diese Herausforderungen, aber auch den Stolz auf ihren geistlichen Stand.
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