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Was passiert eigentlich, wenn ein Mensch durch Software, durch einen Algorithmus zu Schaden kommt – verklagt man dann den Programmierer? Oder gibt es so etwas wie die Tücke des Objekts? Das Aufkommen selbstlernender Computersysteme stellt das Recht vor ganz neue Fragen, erklärt Thomas Klindt, Professor für europäisches Produkt- und Technikrecht an den Universitäten Kassel und Bayreuth. Und am Ende könnte eine zutiefst menschliche Denkweise eine Lösung eröffnen.
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