"Seine jüdischen Freunde"
Am 30. Dezember 1965 erschienKlaus Altmann, ein in Bolivien lebender deutscher Geschäftsmann, aufgebracht in den Räumen der Deutschen Botschaft in La Paz. Ihm war zu Ohren gekommen, dass der Botschafter die Leitung des örtlichen „Deutschen Clubs“ aufgefordert hatte, ihn auszuschließen. Der Grund für die Forderung war ein Vorfall in den Vereinsräumen gewesen: Altmann hatte dem stellvertretenden Leiter der Deutschen Botschaft, der in Begleitung des stellvertretenden Leiters der US-Botschaft gekommen war, zugerufen: „Da sitzt der Geschäftsträger der Botschaft mit seinen jüdischen Freunden!“ Dass er aufgrund dieser Äußerung ausgeschlossen werden sollte, erboste Altmann und er verlangte vom Botschafter, seine Forderung sofort zurückzuziehen. Sonst sähe er sich gezwungen, seine Beziehungen zu bolivianischen Regierungskreisen spielen zu lassen und den Geheimdienst einzuschalten. Tatsächlich waren die Kontakte Altmanns zu hohen Offizieren zu diesem Zeitpunkt so gut, dass der US-amerikanische Geheimdienst, für den er bereits Ende der vierziger Jahre gearbeitet hatte, darüber nachdachte, ihn zu reaktivieren.
Altmann unter Verdacht
Es war nicht das erste Mal, dass die Deutsche Botschaft sich mit Altmann beschäftigte. Bereits Anfang des Jahres war einigen Mitarbeitern zu Ohren gekommen, dass Altmann bei der SS gewesen sei und unter falschem Namen in Bolivien lebe. Daraufhin waren Überlegungen angestellt worden, ob man die Zentrale in Bonn informieren und die Überprüfung der Personalien Altmanns durch die bundesdeutsche Justiz empfehlen solle. Schließlich hatte man sich entschieden, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Nach Altmanns Drohungen jedoch sah sich der Botschafter veranlasst, seine Entscheidung zu revidieren und setzte das Auswärtige Amt von den Gerüchten über Altmann in Kenntnis. Der gewünschte Effekt blieb allerdings aus. Aus Bonn erhielt man lediglich die Anweisung, weitere Informationen über Altmann zu sammeln. Das allerdings erwies sich als äußerst schwierig.
Nichts tut sich
Die Angelegenheit wäre wohl im Sande verlaufen, wäre es nicht zum Streit zwischen Altmanns Freund Friedrich Schwend und dem Reporter Herbert John gekommen. Schwend, ein ehemaliger SS-Angehöriger, hatte John gegen Bezahlung über Jahre hinweg mit vermeintlichen Insider-Informationen über die in Südamerika lebenden NS-Verbrecher versorgt. Auf diese Weise war eine Vielzahl von Gerüchten über den ehemaligen Leiter der Parteikanzlei, Martin Bormann, und den berühmt-berüchtigten KZ-Arzt Josef Mengele in die Medien gelangt. 1966 kam es allerdings zum Bruch zwischen Schwend und John. John musste sich nun seine Informationen alleine beschaffen. Schon lange hatte er Schwends Geschäftsfreund Altmann verdächtigt, ein untergetauchter NS-Verbrecher zu sein. Nun begann er dem Fall nachzugehen. 1969 besuchte er mit einem Fernsehteam des saarländischen Rundfunks Bolivien, um Informationen über Altmann zu sammeln. Über die Ergebnisse informierte er die ermittelnden Behörden der Bundesrepublik. Die Recherchen Johns veranlassten außerdem die Botschaft in La Paz, dem Fall Altmann erneut nachzugehen. Nun gelang es ihr, die Geburtsdaten der Tochter Altmanns zu ermitteln. Die bundesdeutschen Ermittler stellten fest, dass sie mit denen der Tochter Klaus Barbies übereinstimmten, der während des Krieges Chef der Gestapo in Lyon gewesen war. Diese Informationen deckten sich mit Hinweisen aus dem Jahr 1961, die besagten, dass Barbie sich vermutlich in Bolivien aufhalte. Doch statt einen Auslieferungsantrag zu stellen, wurde das Verfahren eingestellt: Barbie war bereits in Frankreich in Abwesenheit verurteilt worden und die deutsche Rechtssprechung hatte die im sogenannten Überleitungsvertrag enthaltenen Bestimmungen dahingehend ausgelegt, dass gegen Personen, die von den Alliierten verurteilt worden waren, kein erneutes Strafverfahren geführt werden dürfe.
Altmann ist Barbie
Durch Zufall erfuhr Beate Klarsfeld 1971 von der Einstellung des Verfahrens. Sie und ihr Mann bemühten sich bereits seit einigen Jahren darum, die Verantwortlichen für NS-Verbrechen, die in Frankreich begangen worden waren, vor Gericht zu bringen. Nun griffen sie den Fall Barbie auf und prangerten in Zusammenarbeit mit deutschen und französischen Opferverbänden medienwirksam die Einstellung des Verfahrens an. Die unter Druck geratene Münchner Staatsanwaltschaft sah zwar keine Möglichkeit, das Verfahren erneut aufzunehmen, bot der kampfeslustigen Beate Klarsfeld aber die Zusammenarbeit an. Man vermittelte ihr den Kontakt zu John und gab ihr ein Zeitungsfoto aus dem Jahr 1967, das Klaus Altmann zeigte. Klarsfeld beauftragte daraufhin einen französischen Experten damit, an diesem Foto biometrische Untersuchungen vorzunehmen. Sie führten zu dem Ergebnis, dass Altmann mit Barbie identisch sein müsse. Nun zweifelte niemand mehr, dass der in Bolivien lebende Geschäftsmann Altmann Barbie sei.
Verweigerung – Zurückhaltung - Zufälle
Die unkoordinierte, von Zufälligkeiten geprägte Fahndung und Identifizierung Klaus Barbies bildete nicht die Ausnahme, sondern die Regel bei der Suche nach geflüchteten NS-Verbrechern im Ausland. Es gab in diesen Fällen kein etabliertes Fahndungsverfahren. Die Interpol lehnte eine Zusammenarbeit mit dem Argument ab, es handele sich bei NS-Verbrechen um politisch motivierte Taten. Die deutsche Abteilung der Interpol im Bundeskriminalamt begrüßte diese Verweigerungshaltung, was angesichts der Vergangenheit der zuständigen Personen nicht verwundert. Auch andere Ermittlungsbehörden hielten sich zurück. Gesetzesgebung und die Rechtssprechung bei NS-Verfahren hatten über Jahre hinweg NS-Täter begünstigt, so dass Strafverfahren oft nicht mehr möglich waren. Aber selbst wenn ein Haftbefehl vorlag, scheuten die Behörden häufig vor einem zeit- und kostenaufwendigen Fahndungs- und Auslieferungsverfahren zurück, das nicht selten außenpolitische Spannungen nach sich zog. Die Zurückhaltung staatlicher und supranationaler Institutionen rief nichtstaatliche Akteure auf den Plan, die sich mit unterschiedlichen Motiven der Suche nach NS-Verbrechern verschrieben. Aber nicht nur bei der Fahndung, sondern auch bei Auslieferungsverfahren spielten sie eine zentrale Rolle. Das zeigt auch der Fall Barbie. Zwar war es gelungen, seinen Aufenthaltsort festzustellen; das hieß aber noch lange nicht, dass man seine Auslieferung beantragen würde.
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