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Dieser Beitrag ist aus der Sicht eines Stipendiaten geschrieben, der an einer deutschen Universität in einem von der Gerda Henkel Stiftung finanzierten Drittmittelprojekt arbeitet. Bei Drittmittelprojekten verpflichten sich Universitäten, den durch die Stiftung bezahlten Stipendiaten die sogenannte „Grundausstattung“ zur Verfügung zu stellen. Diese Grundausstattung besteht heute im Wesentlichen aus einem Büroarbeitsplatz mit Computer. Der Verfasser schildert eine Reihe von „kleinen Diskriminierungen“, denen Stipendiat_innen im Universitätsalltag ausgesetzt sind und argumentiert, dass Stiftungen künftig auch rechtliche Gleichstellung als „Grundausstattung“ in den Verträgen mit Universitäten einfordern sollten.
Reaktionen auf den Beitrag
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Und wer den Herrschinger Kodex gut findet, kann sich zum Beispiel hier engagieren: http://gew.de/ProG_DoktorandInnen.html
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Gleichzeitig soll man sich nicht beschweren: Es ist ja grossartig, dass wir so ohne Verpflichtungen an unserer Dissertation arbeiten dürfen. Wenn ich da die Kollegen und Kolleginnen Assistenten sehe, die vor lauter Administration und Lehre kaum mehr zu ihrer Dokotrarbeit kommen und deren Vertrag dann nach vier Jahren genau so ausläuft, dann fühle ich mich privilegiert.