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In 70 Jahren Grundgesetz hat sich die Bundesrepublik Deutschland nach alledem von einem rasch unitarisch ausgerichteten Bundesstaat mehr und mehr zu einem Gebilde auf der Schwelle zum dezentralisierten Einheitsstaat entwickelt, in dem die Staatlichkeit der Länder zunehmend prekär wird. Das muss angesichts seiner betont länderfreundlichen Grundanlage überraschen und lässt sich wohl nur historisch und sozialpsychologisch erklären. Prof. Dr. Peter Huber ist Richter am Bundesverfassungsgericht und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der LMU München.