Die illegale Schatzsuche und der illegale Handel mit antiken Kunstgütern beeinträchtigen in hohem Maße wissenschaftliche Forschungsarbeiten und können hohen Strafen unterliegen. Die Hauptaufgabe von Kriminalhauptkommissar Eckhard Laufer (Koordinator Kulturgüterschutz am Hessischen Landeskriminalamt in Wiesbaden) liegt in der Prävention, der Sensibilisierung der Öffentlichkeit. An zwei Fallbeispielen stellt er dar, welches Ausmaß Raubgrabungen annehmen können. So finanzierte sich beispielsweise ein Schatzsucher seinen Urlaub in der Karibik mit dem Verkauf keltischer Goldmünzen.
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Am 12.10.2016 wurde das Urteil gegen den erwähnten Händler wegen gewerbsmäßiger Hehlerei und Geldwäsche gefällt: 2 Jahre Freiheitsstrafe und eine Geldbuße von 5.400 CHF auf Bewährung sowie die Zahlung der Verfahrenskosten in Höhe von ca. 100.000,- CHF: http://bazonline.ch/basel/land/Freiheitsstrafe-fuer-Antiquitaetenschmuggler-/story/14244208
E. Laufer
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