Die Etablierung von staatlicher Sozialhilfe zu Beginn des 20. Jahrhunderts kann insgesamt als „Erfolgsgeschichte wachsender öffentlich garantierter Wohlfahrt“[i] gelesen werden. Durch ein professionell geführtes Fürsorgewesen gelang es, die gefährdete gesellschaftliche Kohäsion langfristig zu garantieren und Angehörige der Unterschicht und Randständige in die Gesellschaft zu integrieren. Allerdings hatte die Etablierung einer modernen Sozialtechnologie auch ihre Kehrseite, wies sie doch in hohem Masse auch disziplinierende, normierende und entmündigende Aspekte auf. In einer historischen Einzelfallstudie* werden die damit verbundenen normativen Vorstellungen und disziplinierenden Ansprüche der staatlichen Fürsorgepraxis in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts an einem Beispiel aus Zürich beleuchtet.
Wie in anderen prosperierenden Städten lockten in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die vielen offenen Stellen in Industrie und Baugewerbe eine enorme Schar von Arbeitswilligen nach Zürich. Die Immigranten stammten in der Regel aus ländlichen Gebieten des In- und Auslandes und verfügten über wenig Bildung. Fast über Nacht wird aus der beschaulichen Limmatstadt mit 30'000 Einwohnern eine Großstadt mit über 120'000 Bewohnern. Auch die Zusammensetzung der Bevölkerung veränderte sich durch die Zuwanderung radikal und stellte die Stadt vor immense soziale Probleme. Wie in andern urbanen Ballungszentren, verschärften sich die sozialen Gegensätze, weite Teile der Bevölkerung mussten in bitterer Armut leben.
Diese tristen Lebensbedingungen großer Teile der Bevölkerung begannen allmählich ins Bewusstsein zu treten und wurden unter den Begriffen Pauperismus und Soziale Frage[1] öffentlich diskutiert. Während sich die Arbeiterbewegung zu formieren begann und weitreichende sozialpolitische Forderungen stellte, fürchtete man sich im Bürgertum vor allem vor den Folgeerscheinungen Bettelei, Kriminalität und Verwahrlosung, nahm diese Erscheinungen als »eine Bedrohung der politischen und moralischen Ordnung«[2] wahr. Dies veränderte die Auffassung, wie mit dem Phänomen umgegangen werden könne, denn mit den Praktiken christlicher Nächstenliebe und Wohltätigkeit konnte die Soziale Frage weder gemildert noch gelöst werden.
Eine angemessene Lösung schien nur mit einer systematischen staatlichen Bearbeitung möglich. Aus dieser Konstellation heraus, fanden sich Mehrheiten, die eine staatliche Wohlfahrtspolitik befürworteten und erlaubten, dass sich in Zürich zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein professionelles Fürsorge-und Vormundschaftswesen etablierte, eines mit dem Zürich zur damaligen Zeit auch international eine Pionierstellung einnahm.
Wie diese staatliche Interventionen nun im einzelnen aussahen, möchte ich an zwei konkreten Beispielen näher erläutern. Sie sind zwei Beispiele aus den Vormundschaftsakten, die im Zeitraum von 1913 bis 1935 über die Familie De Agostini gesammelt und angefertigt wurden. Mit der Sammlung von insgesamt über tausend Aktenstücken eröffnet sich ein einzigartiges Panorama der Mentalitäts- und Alltagsgeschichte, sowie deren Verbindung zu Verwaltung und Profession der Sozialen Arbeit.
Im Jahre 1913 geriet die italienisch-schweizerische Familie De Agostini in den Blick der Zürcher Sozialbehörden. Das Verhalten der oft alkoholisierten Mutter der Familie empfand ihre Umgebung so unerträglich, dass diese die Polizei und Vormundschaftsbehörden zu Hilfe rufen. Minutiös schilderten die Nachbarn, mit welchen Schimpftiraden sie von der oft betrunkenen Mutter beschimpft werden und wie die vier minderjährigen Kinder, die diese „grässlichen Szenen“ mitansehen müssen, auch bereits „verroht“ und „verdorben“ seien. Der Versuch der Familie die Kinder wegzunehmen scheiterte zwar, aber die Amtsvormundschaft unterzog die Familie einer strengen Kontrolle, um die Kinder vor den Gefahren der Verwahrlosung zu schützen.
Die Anzeige der Nachbarn war Ausdruck der veränderten Rechtsauffassung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches von 1912. Kinder haben ein Anrecht auf ein Mindestmaß an Erziehung und müssen von ihren Eltern beaufsichtigt werden. Der Staat erhielt den Auftrag in Familien einzugreifen, wenn ein harmonisches Heranwachsen der Kinder und damit deren spätere Integration in die Gesellschaft gefährdet schienen. Dadurch entstand eine neue Problemwahrnehmung, vernachlässigte Kinder, ungeordnete Haushalte und übermäßiger Alkoholkonsum der Eltern gerieten ins Visier der Behörden und die Stadt Zürich unternahm Anstrengungen, solch „verwahrloste“ Familienverhältnisse und „gefährdete Kinder“ zu erfassen.[3]
Im Zentrum der staatlichen Intervention stand dabei nicht die Behebung der materiellen Misere, sondern die Einwirkung auf die moralischen Defizite. Fürsorgerinnen, treue Gehilfinnen an der Seite der Vormünder fiel die Aufgabe zu, im direkten Kontakt mit den Betroffenen die Verhältnisse zu erkunden und mit Ratschlägen Einfluss zu nehmen. Allerdings prallten, wenn die Fürsorgerinnen die armseligen, stickigen Wohnungen betraten, ebenso unterschiedliche Wertmassstäbe aufeinander. Frauen aus der Mittel- und Oberschicht trafen auf „unsolide, arbeitsscheue, zur Lotterwirtschaft neigende Ehemänner“ und Ehefrauen, die scheinbar „von der primitivsten Haushaltsführung keinen Begriff haben“ sollen.
Oft wurden die Inspektionsgehilfinnen alles andere als freundlich in der Wohnung empfangen, viele wollten diese Ratschläge nicht hören. Der Ablauf eines solchen Besuches findet sich in den Inspektionsprotokollen: «Frau De Agostini empfängt mich nicht sehr liebevoll. Sie ist allem Anschein nach über die in den Läden gemachten Informationen unterrichtet, denn sie fährt mich bei meinem Eintritt sehr grob an, was ich wolle, ich habe bei ihr nichts zu suchen. […] Sie müsse schaffen wie ein ‹Hund›,bekomme nichts zu essen u. müsse den ganzen Vormittag schaffen. Man müsse knapp durch; sie lasse sich aber trotzdem nicht gefallen, dass man überall herumschnüffle. Sie brauche keinen Vormund, niemand zahle für sie, wenn sie Schulden mache. [...] In maßlosen groben Ausdrücken fängt sie an, auf die, die sie verklagt, u. auf die Amtsvormundschaft zu schimpfen. Fast muss man annehmen, dass sie wieder betrunken ist. [...] In ihrer grossen Aufregung reißt sie alles von den Wänden herunter [...] u. fährt mich zwischenhinein wieder an, ein so junges Ding wie ich habe ihr nichts zu befehlen u. Frau Dr. Lenz [die Amtsvormundin, uh] solle einmal putzen gehen u. dann wolle sie dann schauen, ob sie nicht auch manchmal Bier trinke. [...]»
Die beiden Beispiele aus den Inspektionsprotokollen dokumentieren eindrücklich die Arbeitsweise der Zürcher Amtsvormundschaft, deuten aber auch an, wie sich die Schutzbefohlenen zur Wehr gesetzt haben.
Die Praxis der damaligen Sozialpädagogik war stark vom Misstrauen gegenüber den Bedürftigen geprägt: Nachbarn werden befragt, man verschafft sich unangekündigter Zugang zu den Wohnräumen der Familien, verschickt Fragebögen. Armut wurde als eine Abweichung vom „Normalen“ betrachtet, die mit bestimmten Sozialtechniken behoben werden sollte.
Die ökomische Situation der Unterschicht wurde kaum in Rechnung gestellt. Der Amtsvormund verfügte über keine Budgetkompetenz, er hatte lediglich die Möglichkeit pädagogisch auf die Lebensführung der Familien einzuwirken. Wenn jedoch trotz gutem Zureden die erwünschte Wirkung ausblieb, weil die Einsicht, Fähigkeit oder Bereitschaft zur Veränderung fehlte, musste der Vormund seinen Auftrag durch Zwang und disziplinierende Maßnahmen zu erreichen versuchen. Dabei musste er alle Handlungen genaustens dokumentieren, um sie im Streitfall vor den Gerichten dokumentieren zu können. Diese führte zu vielen Schreibarbeiten, und es entstand ein Teufelskreis, in dem der Vormund sich immer weiter von seinem eigentlichen Auftrag entfernte, in der administrativen Arbeit versinkend. Aus der Amtsstelle, die eigentlich durch ihr professionelles Wissen Defizite und fehlende Bezugspersonen in den Familien ausgleichen sollte, wurde je länger je mehr ein bürokratisches Instrument der staatlichen Verwaltung.
Das Beispiel zeigt, dass sich die behördlichen Maßnahmen im engen Schematismus einer administrativen Logik bewegen. Das Ziel mit sozialstaatlichen Maßnahmen einen Ausgleich der verschiedenen Schichten zu schaffen, konnte ohne Einbezug der wirtschaftlichen Bedingungen nicht eingelöst werden.
*Hardegger, Urs: (2012) Die Akte der Luisa De Agostini. Zürich: NZZ Libro
Bibliografie:
Castel, Robert (2008): Die Metamorphosen der sozialen Frage. Eine Chronik der Lohnarbeit. Konstanz: UVK.
Hardegger, Urs (2012): Die Akte der Luisa De Agostini. Zürich: NZZ Libro.
Peukert, Detlev (1987): Die Weimarer Republik. Krisenjahre der klassischen Moderne. Frankfurt.a.M.: Wissenschaftliche Buchgesellschaft.
Ramsauer, Nadja (2000): Verwahrlost. Kindswegnahmen und die Entstehung der Jugendfürsorge im schweizerischen Sozialstaat 1900-1945. Zürich: Chronos.
Wilhelm, Elena (2005): Rationalisierung der Jugendfürsorge. Die Herausbildung neuer Steuerungsformen des Sozialen zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Bern: Haupt.
[1] Zur Geschichte der Sozialen Frage, siehe: Castel 2008.
[2] Castel 2008, S. 17
[3] Vgl. Ramsauer 2000, S. 212; Wilhelm 2005, S. 111 f.
[i] Peukert, 1987, S 132/3
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