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Die Tätigkeit muslimischer „Friedensrichter“ in Deutschland lässt sich laut Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Fabian Wittreck „nicht einfach verbieten“. Das Bild sei uneindeutig, sagte der Forscher des Exzellenzclusters „Religion und Politik“ der Uni Münster in einem Vortrag über „Religiöse Paralleljustiz im Rechtsstaat?“. Demnach sei es legal, wenn solche Streitschlichter in zivilrechtlichen Fällen tätig würden, sofern der Schlichter freiwillig eingeschaltet werde. Unproblematisch seien auch strafrechtliche Fälle, in denen ein „Friedensrichter“ vor Einschaltung der Behörden tätig werde. Erst wenn die Ermittler aktiv würden, stehe der Vorwurf der Strafvereitelung im Raum. Auch bei Schwerstkriminalität ist der Versuch, solche Taten per Schlichtung ‚in der Familie‘ zu regeln, verboten und strafbar, wie der Forscher erläuterte. Er hielt den Vortrag am 9. Oktober 2012 im Rahmen der Ringvorlesung „Religiöse Vielfalt – Eine Herausforderung für Politik, Religion und Gesellschaft“.