Autorin: Natascha Bagherpour, Universität Bochum
Bei Antritt eines Stipendiums konnte man bisher freiwillig eine Arbeitslosenversicherung abschließen (mindestens 12 Monate Einzahlung). Nach Beendigung des Stipendiums erhielt man dann einen gewissen Prozentsatz als Arbeitslosengeld. Auch Eltern in Betreuungszeit (Kind unter 3 Jahre alt) könnten diese Versicherung in Anspruch nehmen.
Diese freiwillige Arbeitslosenversicherung für Stipendiaten ist zum 1. 1. 2010 gestrichen worden.
Man kann sich aber noch während des Stipendiums arbeitssuchend melden und dadurch eine (teilweise) Werbekostenerstattung (Bewerbungsmappe - Material, Reisekosten - Bewerbungsgespräche etc.) erhalten.
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Grüße N. Bagherpour
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