„Intelligent, anpassungsfähig, verschwiegen und zuverlässig“ – so charakterisierte der Bundesnachrichtendienst (BND) seinen Agenten „ADLER“ in dessen Abschaltmeldung vom 14. März 1967.
Ein halbes Jahr – von Mai bis Dezember 1966 – hatte „ADLER“ in Diensten des westdeutschen Geheimdienstes gestanden und seine Vorgesetzten für ein monatliches Salär von 500 DM mit Informationen über linksgerichtete Entwicklungstendenzen in Bolivien versorgt.
Bereits zwölf Jahre zuvor, im November 1954, war der deutsche Agent, der nun für den BND in Südamerika spionierte, vom Ständigen Militärgericht in Lyon aufgrund seiner während des Zweiten Weltkrieges begangenen Kriegsverbrechen zum dritten Mal (nach 1947 und 1952) in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden: Doch Klaus Barbie, der „Schlächter von Lyon“, der sich in seiner Funktion als Gestapo-Chef zwischen 1942 und 1944 am Mord tausender Mitglieder der französischen Résistance schuldig gemacht hatte, wurde im Frühjahr 1951 von dem US Heeresgeheimdienst „Army Counter Intelligence Corps“ (CIC) unter dem Falschnamen „Klaus Altmann“ auf der so genannten „Rattenlinie“ nach Übersee geschleust.
Der „Fall Barbie“ war jedoch – um es in den Worten von Barbies ehemaligem CIC-Kontrolloffizier auszudrücken – „just the tip of the iceberg“:
Als der „Eiserne Vorhang“ Ende 1947 über Europa niederging, verschob sich in Anbetracht der globalen Gefahr eines sowjetischen Kommunismus die Definition nationaler Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten: Fahndeten U.S. amerikanische Geheimdienste unmittelbar nach 1945 nach flüchtigen NS-Eliten, um diese einer Strafverfolgung zuzuführen, wurden Hunderte schwerbelasteter Funktionäre als vermeintliche Anti-Kommunismus-Experten für eigene Zwecke angeworben und protektiert. Getreu der Devise „My Enemy’s Enemy is my friend“ fanden so auch zahlreiche Kriegsverbrecher den Weg auf alliierte Gehaltslisten; unter ihnen auch der wegen mehrfachen Mordes gesuchte Barbie, der trotz seiner Eintragung auf internationalen Fahndungslisten im April 1947 offiziell vom CIC angeworben wurde.
Erst als die französische Regierung ihre Auslieferungsbemühungen im „Fall Barbie“ zu Beginn der 1950er Jahre intensivierten, wurde den Amerikanern ihre „Hot Potato“ (wie Barbie in CIA-Akten bezeichnet wurde) zu heiß: Barbie wurde mit Hilfe der „Ratline“ (Rattenlinie), einer von der CIA initiierten Fluchtroute nach Bolivien geschleust, wo der „Schlächter“ auch weiterhin mit internationalen Geheimdienstbehörden – mit CIC, CIA, FSS, DST, BND, DINA und SES – in Kontakt stand.
Erst 1983 – 38 Jahre nach der Kapitulation Hitlerdeutschlands – sollte Barbie an Frankreich ausgeliefert werden. 1991 starb der „Schlächter von Lyon“ in seiner Gefängniszelle an Krebs.
Das anvisierte Dissertationsvorhaben sieht vor, die Beziehungen zwischen Barbie und internationalen Geheimdienstbehörden erstmals umfassend auf Basis des mittlerweile zugänglichen Aktenmaterials in deutschen, französischen, britischen, bolivianischen, argentinischen und U.S. amerikanischen Archiven zu analysieren.
Das Forschungsvorhaben wird dabei von folgender Fragestellung geleitet:
- Inwiefern begünstigten die globalpolitischen Entwicklungen nach 1945 die Protektion von NS-Eliten durch internationale Geheimdienste?
- Inwiefern konterkarieren operative Geheimdienstpraktiken – nicht nur im Fall Barbie – das jeweilige politische System in den fokussierten politischen Kulturen?
- Welche Bedeutung hatten NS-Funktionäre unmittelbar nach 1945 für die nachrichtendienstliche Praxis westlicher Geheimdienste?
- Inwiefern profitierte die Bundesrepublik durch nachrichtendienstliche Erkenntnisse von NS-Seilschaften in südamerikanischen Staaten?
- Ist der operativen Geheimdienstpraxis – mit Blick auf die Definition nationaler Sicherheitsinteressen und die Protektion von Nationalsozialisten – ein systemimmanentes Moralverständnis nachweisbar?
Auf der Ebene der Methodik unterscheidet das Promotionsvorhaben zwischen einer Analyse auf der Mikro- und der Makroebene: Während im Rahmen der Mikroanalyse die konkreten Beziehungen Barbies zu internationalen Geheimdiensten zwischen 1945 und 1983 aus relationeller Perspektive analysiert werden sollen, erhebt die Makroanalyse den Anspruch, das aufgeworfene Beziehungsgeflecht in den zeithistorischen Kontext einzuordnen und einen systemstrukturellen Vergleich zwischen einer im totalitären und einer im demokratischen politischen Kontext funktionierenden Geheimdienstpraxis aufzuwerfen, um somit einer Antwort auf die Frage näher zu kommen, inwiefern politische Rahmenbedingungen und operative Geheimdienstpraktiken die Protektion von NS-Kriegsverbrechern begünstigten. - eine Frage, die die Analyse der im Rahmen von Entscheidungsbildungsprozessen deutlich zum Ausdruck kommenden, durchaus ambivalenten Interpretation nationaler Sicherheitsinteressen voraussetzt und die letztendlich in einer Diskussion um ein grundsätzliches Moralverständnis nachrichtendienstlicher Praxis und einer Diskussion um einen möglichen Legitimitätsanspruch westlicher Geheimdienste in Bezug auf die Protektion von NS-Kriegsverbrechern – vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Ost-West-Konfrontation – gipfeln muss.
Auf Basis der Forschungsergebnisse, die der Autor bereits im Rahmen seiner Staatsexamensarbeit gewinnen konnte, und auf Basis der daraus resultierenden Diskussion um die Aufarbeitung von NS-Kontinuitäten nach 1945 im Deutschen Bundestag (Februar 2011), muss sich das Forschungsvorhaben abschließend auch mit der Frage konfrontiert sehen, welche Konsequenzen sich aus der nachweisbaren, systematischen Protektion von NS-Eliten durch den Bundesnachrichtendienst und weitere Institutionen des Bundes für das gegenwärtige bundesdeutsche Demokratieverständnis ergeben.
Der Definition des Aristotelischen Demokratiebegriffes folgend, ist eine Demokratie nur so „stark“ wie die „Säulen“, auf denen sie errichtet ist. Vor diesem Hintergrund stellt sich demnach konsequenterweise auch die Frage, auf welchen „Säulen“ die Demokratie der Bundesrepublik Deutschland ruht, wenn im Rahmen des Dissertationsprojektes nachgewiesen werden kann, dass der Bundesnachrichtendienst den Hauptorganisator des Holocaust, Adolph Eichmann, vor einer Auslieferung schützte und der BND 1966 einen Agenten auf seiner Gehaltsliste führte, der ein Vierteljahrhundert zuvor in seiner Funktion als Gestapo-Chef Mitglieder der französischen Résistance zu Tode folterte und jüdische Kinder in das Vernichtungslager Auschwitz deportieren ließ
Reactions to the article
Comment
Comment
Mich würden vor allem die Quellen interessieren, die der Autor für die Bearbeitung seines Forschungsvorhaben konsultiert und ob sich ihm Hürden bei der Beschaffung entsprechenden Aktenmaterials in den Weg stellen.