Wie klären Strafgerichte kollektiv begangene Gewalttaten auf? Kollektive können sich nicht strafbar machen. Das können nur Einzelpersonen – und strafbar sind sie auch nur für das, was sie selbst nachweisbar zum Verbrechen beigetragen haben. Was aber, wenn nicht mehr nachweisbar ist, was der Einzelne im Rahmen des Kollektivverbrechens getan hat? Wie verfährt die Strafjustiz mit den Führungseliten von Unrechtsregimen, also mit den Personen, die Massenverbrechen geplant, organisiert und systematisch in Gang gebracht haben, ohne jemals an den Tatorten selbst aufzutauchen? Wie geht man mit den Schreibtischtätern um, die systematisch Verbrechen „verwaltet“ haben? Der Vortrag stellt die Instrumentarien des Völkerstrafrechts vor, die für diese Fallkonstellationen entwickelt wurden und er zeigt am Beispiel der Strafgerichte in Bosnien Herzegowina und Serbien, wie schwierig die Aufklärung im Einzelfall sein kann.
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