Das ostafrikanische Land Uganda ist etwa so groß wie Großbritannien und hat ca. 35 Mio. EinwohnerInnen. Die Demokratische Republik Kongo und Ruanda grenzen im Westen an Uganda, Südsudan im Norden, Kenia im Osten und Tansania bzw. der Viktoriasee im Süden. Damit liegt Uganda in einer konfliktgeprägten Region, in der auch momentan gewaltsame Konflikte bestehen.
Seit den 1960er Jahren sind Flüchtlinge aus benachbarten Ländern in Uganda, wobei aktuell ein deutlicher Anstieg von Flüchtlingen zu verzeichnen ist. Während in den 1990er Jahren bis ca. 2007 ungefähr 200 000 Flüchtlinge jedes Jahr im Land waren, ist die Zahl 2016 auf knapp 540 000 Flüchtlinge gestiegen (Stand: 31.05.2016). UNHCR rechnet sogar mit mehr als 848 000 in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Menschen in Uganda (Stand: 14.06.2016). Die Menschen sind vornehmlich vor Konfliktgewalt geflohen und kommen insbesondere aus der Demokratischen Republik Kongo und dem Südsudan, aber auch aus Burundi, Eritrea, Äthiopien, Ruanda, Somalia und dem Sudan.
Flüchtlingsschutz in Uganda wird aufgrund des 2009 überholten Flüchtlingsrechts und der Entwicklungsorientierung des Flüchtlingsschutzes von politischen, humanitären und wissenschaftlichen Akteuren als fortschrittlich verstanden. 2009 trat das neue Flüchtlingsrecht in Kraft, das eine Reihe von Änderungen zum 1960 Refugee Act enthält: Flüchtlinge haben nun Rechte auf Eigentum, Arbeit, Landwirtschaft und Bewegungsfreiheit. Zudem wird in Uganda seit den 1990er Jahren ein entwicklungsorientierter Flüchtlingsschutz umgesetzt. Die Regierung Ugandas hat Flüchtlingsangelegenheiten in ihre nationalen Entwicklungs- und Armutsbekämpfungspläne aufgenommen und mit dem UNHCR drei Strategien zur Entwicklungsorientierung etabliert: Self-Reliance Strategy (SRS), Development Assistance for Refugee Hosting Areas (DAR)-Strategie und Refugee and Host Population Empowerment (ReHOPE)-Strategie. Die 1999 geschaffene SRS zielt darauf ab, Flüchtlinge darin zu unterstützen, selbstständig und ohne externe Unterstützung der humanitären Organisationen zu leben, sowie Dienstleistungsstrukturen des Flüchtlingsschutzes in nationale Strukturen zu integrieren. Aufbauend auf SRS wurde 2003 DAR etabliert, durch die die Regionen, in denen Flüchtlinge leben, entwickelt werden sollen. Auch die jüngste ReHOPE-Strategie zielt darauf ab, Flüchtlinge in ihrer Selbstständigkeit zu befähigen.
Praktisch werden diese Strategien vornehmlich in Flüchtlingssiedlungen umgesetzt, wofür die Regierung Ugandas ca. 3300 km2 zur Verfügung gestellt hat. Die Flüchtlingssiedlungen befinden sich in abgelegenen ländlichen Regionen meist relativ nahe der Landesgrenze, haben dorfähnliche Strukturen und umfassen eine relativ große Fläche. So verfügt bspw. das 1992 gegründete Rhino Camp Settlement im Nordwesten Ugandas über eine Kapazität für 32 000 Flüchtlingen auf einer Fläche von 225 km2, was etwa der Fläche von Duisburg oder Chemnitz entspricht. Die dorfähnlichen Strukturen in Flüchtlingssiedlungen ermöglichen es, dass sich Gemeinschaften bilden, in den Flüchtlinge Seite an Seite mit UganderInnen leben.
Im Base Camp der Siedlungen sind die humanitären Organisationen sowie Repräsentationen des Office of the Prime Minister der ugandischen Regierung mit Büros angesiedelt, wo meist auch eine Klinik und eine Polizeistation ist. Märkte, religiöse Zentren und Grundschulen sind (abhängig von der Größe) auf der Fläche der Siedlungen verteilt.
Als Teil der SRS erhalten Flüchtlinge in den Flüchtlingssiedlungen Land für Landwirtschaft. Dadurch hoffen Regierung und humanitären Organisationen, dass Flüchtlinge keine Lebensmittelausgaben mehr benötigen, was aber bislang nicht vollständig erreicht wurde, u.a. weil Bodenbeschaffenheit oder Landgröße nicht ausreichte. Durch das neue Flüchtlingsrecht von 2009 haben Flüchtlinge in Uganda zwar nun das Recht auf Bewegungsfreiheit (Art. 30) und auf Arbeit (Art. 29, e, vi), was aber rechtlichen und faktischen Herausforderungen gegenübersteht. Denn gemäß Artikel 44 sollen Flüchtlinge in den für sie vorgesehenen Orten – also in Flüchtlingssiedlungen – leben, was die vergleichsweise geringe Anzahl von Flüchtlingen von nur etwas weniger als 14 Prozent in Städten erklärt. In Flüchtlingssiedlungen gibt es zudem faktisch sehr wenige Anstellungsmöglichkeiten und Reisemöglichkeiten in Städte sind begrenzt und teuer, sodass Flüchtlinge selten reguläre Anstellungen finden.
Als Teil der entwicklungsorientierten Strategie werden die im Rahmen der Flüchtlingsarbeit geschaffenen und bereitgestellten soziale Dienstleistungsstrukturen etwa Schulen oder Krankenhäuser in den nationalen Systemen eingepasst, wodurch Dopplungen vermieden werden. Dadurch können Dienstleistungen und Infrastrukturen auch nach der Repatriierung der Flüchtlinge langfristig durch ugandische Behörden genutzt werden.
Während die Integration sozialer Dienstleistungsstrukturen wie auch das Ziel der Selbstständigkeit von Flüchtlingen den Nachhaltigkeitsaspekt der Entwicklungszusammenarbeit reflektiert, bestehen auch Herausforderungen. Laut den Strategien sollen lediglich Dienstleistungen lokal integriert werden, nicht aber Flüchtlinge, da die Regierung Ugandas an der Repatriierung der Flüchtlinge in ihre Herkunftsländer als dauerhafte Lösung festhält. Zudem lag in den vergangenen Jahren der Fokus auf landwirtschaftlicher Betätigung, um Selbstständigkeit zu erreichen, was der Annahme unterliegt, dass alle Flüchtlinge Bäuerinnen und Bauern seien. Dies wird in der jüngeren Zeit überarbeitet, indem innovative Ansätze verfolgt werden. Dazu gehören u.a. die Herstellung von Monatsbinden aus lokalen Materialen, MakaPads, oder das Engagement von Flüchtlingen im Privatsektor zur Arbeitssuche. Ein generelles Problem, das nicht spezifisch für Uganda, sondern in humanitären Krisen weltweit besteht, ist die Finanzierung: Die Flüchtlingsarbeit in Uganda war Ende 2015 29 Prozent unterfinanziert, sodass Gelder nicht ausgereicht haben, die notwendigen Maßnahmen bereitzustellen.